Kostenübernahme

Private Krankenversicherung

In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie in meiner Praxis von privaten Krankenversicherungen übernommen. Jedoch sollten Sie vorab den Leistungsumfang Ihres Versicherungstarifs prüfen. 

Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu erkundigen, ob und in welchem Umfang die Kostenübernahme für eine Psychotherapie in Ihrem Tarif enthalten ist. Es empfiehlt sich, sich dies im Vorhinein schriftlich bestätigen zu lassen. 

Für Gewöhnlich können fünf probatorische Sitzungen (Bedarfsklärung, Diagnostik, Kennenlernen) ohne Genehmigung wahrgenommen werden. In diesem Rahmen kann ich Sie bei den weiteren Schritten unterstützen. 

Gleiches gilt für jugendliche Patient:innen. In diesem Fall ist Voraussetzung, dass die Zulassung zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen vorliegt. Dies ist in meinem Fall gegeben, da ich die Fachkunde in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie inne habe. 

Beihilfe

Üblicherweise ist die Kostenübernahme einer Psychotherapie in meiner Privatpraxis beihilfefähig. Es empfiehlt sich, Ihren Beihilfeanspruch vorab prüfen zu lassen, ebenso die anteilige Kostenübernahme Ihrer PKV. In der Regel werden auch hier fünf probatorische Sitzungen zu Beginn übernommen, in denen ich Sie bei den weiteren Schritten unterstützen kann. 

Die weitere Kostenübernahme erfolgt i.d.R. nach einer sachgerechten Antragstellung. Ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie vollständig oder nur anteilig übernommen werden, sollten Sie vorab bei Ihrer Beihilfestelle in Erfahrung bringen. Immer hilfreich ist das Einholen einer schriftlichen Bestätigung. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Grundsätzlich ist die Abrechnung bei Gesetzlichen Krankenversicherungen in meiner Praxis möglich, und ich unterstütze Sie gerne bei den dafür notwendigen Schritten. 

Die Kosten für Psychotherapien in Privatpraxen können durch Gesetzliche Krankenversicherungen im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens erstattet werden. Dies bedeutet, dass die Kostenübernahme vorab durch den oder die Versicherte beantragt werden und durch die Krankenversicherung geprüft werden muss. 

Dies ist eine reguläre Alternative zur gewöhnlichen Abrechnung in einer psychotherapeutischen Praxis mit sogenanntem "Kassensitz". Dem liegt die derzeit ausgesprochen schwierige psychotherapeutische Versorgungslage zu Grunde, sodass eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens dann greifen kann, wenn kein anderweitiger Psychotherapieplatz verfügbar ist. 

Diese Information und das dazugehörige Vorgehen kann Betreffende gerade in psychischen Krisensituationen überfordern.  Kontaktieren Sie mich also gerne, wenn Sie dazu konkretere Fragen haben oder ich Sie sonstig unterstützen kann. 

Das Kostenerstattungsverfahren klingt erstmal aufwändig, ist nach meiner Erfahrung aber schaffbar. 

Gesetzlich Versicherten in akuten Krisen biete ich gerne einen schnellen Therapiebeginn oder eine sofortige Krisenintervention an. In diesem Fall können die ersten Sitzungen überbrückend im Rahmen einer Selbstzahlerregelung finanziert werden, solang Ihre Krankenversicherung die Kostenübernahme prüft.

Für diejenigen, die diese Schritte als zu aufwändig empfinden, biete ich eine Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister an, der den Großteil des Aufwands übernehmen kann. Konkretere Informationen dazu finden Sie hier: 

Selbstzahlung

Die Abrechnung als Selbstzahler:in ist im Einzelfall möglich. Die Kosten orientieren sich an der Berufsordnung für Psychotherapeut:innen und richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/ Ärzte (GOP). 

Die Selbstzahlung wird im Rahmen eines Honorarvertrags festgehalten. 

Sollten Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne. 

Abrechnung

Die Verhaltenstherapie ist ein sogenanntes "wissenschaftlich anerkanntes Richtlinienverfahren". Das bedeutet, dass die Wirksamkeit der Verhaltenstherapie wissenschaftlich nachgewiesen und die Abrechnung bei gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherungen möglich ist. 

Neben der Verhaltenstherapie (VT) gelten die Tiefenpsychologischfundierte Psychotherapie (TP), die Analytische Psychotherapie (AP) sowie die Systemische Therapie als Richtlinienverfahren. Darin durch die Approbation qualifizierte Psychologische oder Ärztliche Psychotherapeut:innen können entsprechende Leistungen abrechnen. 

Die Abrechnung in privaten Praxen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten / Ärzte (GOP). Konkretere Informationen dazu finden Sie hier:

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